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AGB

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER LEBENSHILFEWERK NEUMÜNSTER GMBH -WERKSTATT FÜR BEHINDERTE MENSCHEN-

 

1. ALLGEMEINES

Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Lieferungs-und Zahlungsbedingungen; diese gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbedingungen, selbst wenn diese nicht nochmals vereinbart werden. Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen der Auftraggeber sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von uns anerkannt werden, hiermit widersprechen wir ausdrücklich abweichenden Vorschriften unserer Geschäftspartner. Alle Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

2. ANGEBOT/AUFTRAGSBESTÄTIGUNG

 

Die Angebote sind freibleibend. Da es sich teilweise um Handarbeiten, künstlerische Arbeiten und Einzelstücke handelt, kann es in Form, Farbe und Abmessung zu Abweichungen kommen, die als Reklamationsgrund nicht anerkannt werden können. Sämtliche Zu- und Aussagen unserer Betriebsangehörigen bedürfen der Schriftform, um Rechtswirksamkeit zu erlangen. Der Kaufvertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung oder durch die Lieferung der Ware zustande.

3. PREISE

Unsere Preise sind freibleibend. Die Preise verstehen sich ab Werk zuzüglich der für uns gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in Höhe von 7%, sofern nichts Abweichendes vereinbart worden ist. Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der vereinbarten Mengen. Dies gilt auch für Auftragsarbeiten. Kommt es bei Auftragsarbeiten zu nicht vorhersehbaren Mehr- und/oder Zusatzarbeiten, z.B. durch nicht ausreichende Arbeitsbeschreibung, Änderung der zeitlichen Vorgaben oder durch nachträgliche Kundenwünsche, usw. behalten wir uns eine Nachberechnung vor.

4. LIEFER- UND LEISTUNGSZEITEN

Lieferfristen und Liefertermine verstehen sich ab Werk und sind nur als annähernd anzusehen, es sei denn, sie sind schriftlich ausdrücklich als verbindlich vereinbart. Lieferfristen beginnen mit dem Erhalt der Auftragsbestätigung, bzw. nach Klärung der Ausführungseinzelheiten. Falls die Nichteinhaltung einer von uns zugesicherten Liefer- und Leistungsfrist auf höhere Gewalt (auch bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten), Arbeitskampf oder andere von uns nicht zu vertretende Hinder- oder Vorkommnisse zurückzuführen ist, wird die Frist angemessen verlängert. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist aus anderen als den eben genannten Gründen ist der Käufer berechtigt, schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen und nach deren erfolglosem Ablauf hinsichtlich der im Vertrag befindlichen Lieferung oder Leistung vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche wegen Verzug oder Nichterfüllung, auch solche, die bis zum Rücktritt vom Vertrag entstanden sind, sind ausgeschlossen. Bei Druckerzeugnissen und Industriemontagen kann es zu einer Mehr- oder Minderlieferung von bis zu 10 % der Auftragsmenge kommen. Ausgeschlossen ist ein Preisnachlass für die Mehrlieferung oder eine Neuproduktion der Mindermenge.

5. VERSAND UND GEFAHRENÜBERGANG

 

Die Gefahr geht mit dem Versenden ab Werk oder mit Übergabe an das Transportunternehmen der Ware durch die WfbM auf den Käufer über. Dies gilt auch für Lieferungen frei Bestimmungsort. Erforderliches Packungsmaterial wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Der Versand erfolgt per Spedition oder per Frachtfahrzeug der Einrichtung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erheben wir hierfür einen Frachtkostenzuschlag. Versandfertige Ware muss unverzüglich abgerufen werden. Geschieht dies nicht, sind wir berechtigt die Ware nach unserer Wahl auf Kosten und Gefahr des Käufers zu versenden oder einzulagern und die Lieferung sofort zu berechnen.

6. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Grundsätzlich erfolgt die Lieferung gegen Rechnung oder bei Selbstabholung gegen bar. Rechnungen sind ohne Abzug nach Erhalt zur Zahlung fällig. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nicht zulässig. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Zinsen in Hohe von 4% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Schecks gelten erst mit Einlösung als Zahlung. Wenn unsere Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden oder uns Umstände bekannt werden, die nach pflichtgemäßen kaufmännischen Interessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers zu mindern, so sind wir berechtigt, unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte noch ausstehende Lieferung nur gegen Vorauszahlungen auszuführen oder Sicherheiten zu fordern oder nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Da wir gemäß Schwerbehindertengesetz eine anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen sind, ist der Auftraggeber berechtigt. 50% der auf der Rechnung ausgewiesenen Arbeitsleistung (Rechnungsbetrag abzüglich Materialkosten) mit der gesetzlich zu zahlenden Ausgleichsabgabe (§ 140 SGB IX) zu verrechnen.

7. EIGENTUMSVORBEHALT

 

Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Erst bei vollständiger Bezahlung geht das Eigentum auf den Käufer über. Zahlungen gelten erst als geleistet, wenn über diese verlustfrei verfügt werden kann.

8. GEWÄHRLEISTUNG

Im Falle offensichtlicher Mangel müssen diese unverzüglich nach Empfang der Ware, spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware, schriftlich angezeigt werden. Die Gewährleistungszeit richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei Reklamationen muss das Kaufdatum per Rechnung nachgewiesen werden. Bei Berechtigten und innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens angemeldeten Mängelrügen steht uns das Wahlrecht zwischen kostenloser Nachbesserung oder teilweiser/vollständigem Austauschs der Ware zu. Erst bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Anspruch auf Preisminderung oder Wandlung verlangen. Wenn schriftlich ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften fehlen, so zählt dies zu den Mängeln. Die Eigenschaften eines Warenmusters können nicht als zugesichert gelten. Gleiches gilt für Verkäufe nach Katalog, Prospekt oder nach unseren Angaben.

9. DATENSICHERHEIT

Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 BDSG verarbeitet und gespeichert werden. Selbstverständlich werden persönliche Daten vertraulich behandelt.

10. HAFTUNG

 

Wir haften nur für Schaden, die wir oder ein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben, lediglich in Höhe der Materialkosten. Die Rechte des Auftraggebers aus Gewährleistung (vgl Punkt 8) bleiben unberührt.

11. HAFTUNG BEI SCHÄDEN AN MATERIALIEN BEI EINEM WERKVERTRAG

Für den unverschuldeten Untergang oder eine unverschuldete Verschlechterung des vom Auftraggeber gelieferten Materials trägt der Auftraggeber gemäß § 644 BGB das Risiko. Werden seitens des Auftraggebers Materialien zur Verfugung gestellt, deren Mängel und Fehler eine Bearbeitung erschweren oder deren Ausführung unmöglich machen, so behalten wir uns das Recht vor, bei fachmännischer Bearbeitung unsererseits den entstandenen Mehraufwand bzw die von uns geleistete Arbeit gemäß § 645 BGB in Rechnung zu stellen.

12. GERICHTSSTAND

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Neumünster. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13. SALVATORISCHE KLAUSEL

 

Für alle nicht hier angesprochenen Situationen gelten die in Deutschland vorgesehenen Regelungen. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden genannten Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bedingung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich nahe kommt.

Neumünster 2011

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